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Ergonomie in der Produktion
– Risikobewertungsinstrumente und Vorschriften zur manuellen Handhabung in Österreich

Wer sich als österreichischer Arbeitgeber mit dem Thema Ergonomie in der Produktion beschäftigt, findet auf dieser Seite aufschlussreiches und informatives Material über die in Österreich geltenden Regeln und Vorschriften für den manuellen Umgang mit Lasten als auch damit verbundene Gefährdungsbeurteilungsinstrumente.

Einen schnellen Überblick und leicht verständliche Informationen zu manuellen Umgangsvorschriften online zu finden, ist nicht unbedingt eine leichte Aufgabe. Deshalb hoffen wir, dass wir Ihnen mit dieser Seite eine Hilfestellung bieten, alles für Sie Wissenswertes in Erfahrung bringen zu können.

Hier finden Sie:

  • Eine kurze Einführung in die Behörde, die für die Durchsetzung der Regeln der manuellen Handhabung in Österreich zuständig ist.
  • Verweise auf ergonomische Richtlinien und Risikobewertungstools für die manuelle Handhabung von Lasten in Österreich – diese Tools beziehen sich speziell auf die Aufgaben des Hebens, Haltens und Tragens.
  • Empfohlene Gewichtsgrenzen zum Heben in Österreich.

Zuständige Behörde und Gesetzgebung zur manuellen Handhabung in Österreich

Genauso wie es z.B. der Fall in Großbritannien ist, hat auch Österreich eine lange Tradition in der Einrichtung arbeitsmedizinischer Systeme zum Schutz seiner Arbeitnehmer. Mit dem Beitritt zur EU 1995, musste Österreich also nicht bei Null anfangen und sein gesamtes Gesetzgebungssystem überarbeiten, um den EU-Vorschriften zu Gesundheit und Sicherheit gerecht zu werden.

Die EU-Mitgliedschaft scheint in erster Linie zu einer Weiterentwicklung und Verfeinerung bereits bestehender Regelungen geführt zu haben (Referenz).

Österreichs lange Tradition im Bereich des Arbeitsschutzes scheint sich in der großen Menge an Online-Material zu Gesetzen, Bestimmungen und Vorschriften zum Arbeitsschutz, welches nicht nur auf Deutsch sondern auch auf Englisch verfügbar ist, gut widerzuspiegeln.

Die Behörde für manuelle Handhabung in Österreich: Das Arbeitsinspektorat

In Österreich ist die Hauptbehörde für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz das Arbeitsinspektorat (Arbeitsinspektion). Das Arbeitsinspektorat ist Teil des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, das auch als österreichische EU-OSHA Anlaufstelle dient.

Das „Handhabungsgesetz“ in Österreich: Das Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzgesetz

Das für den Arbeitsschutz und damit auch für die Bedingungen im Zusammenhang mit der manuellen Handhabung relevante Gesetz in Österreich ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Die Arbeitsaufsichtsbehörde ist zusammen mit anderen Stellen für die Durchsetzung des Gesetzes sowie der Vorschriften zur Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verantwortlich.

Das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat die EU Rahmenrichtlinie 89/391/EWG sowie die einzelnen EU-Richtlinien übernommen, darunter die Richtlinie 90/269/EWG, die inoffiziell auch als „Richtlinie zur manuellen Handhabung“ bezeichnet wird.

In das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind im Abschnitt zur manuellen Handhabung weitgehend die gleichen Schutzrichtlinien festgelegt wie in anderen EU-Ländern.

Im Grunde sagt das Gesetz aus,

dass wenn die manuelle Handhabung als gesundheitsgefährdend empfunden wird, muss darauf hingearbeitet werden, das Risiko zu vermeiden. Lässt sich das Risiko nicht vermeiden, muss der Arbeitgeber organisatorische Schutzmaßnahmen ergreifen oder Hilfsmittel für die manuellen Handhabungsaufgaben bereitstellen.

Sowohl im Allgemeinen als auch in Bezug auf die manuelle Handhabung,

liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, Risiken zu vermeiden, ergonomische Risikobewertungen durchzuführen, Risiken zu beseitigen und zu reduzieren und daran zu arbeiten, das Auftreten von Risiken zu verhindern. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über Risiken und Gefahren zu informieren und sie angemessen zu schulen, wenn Risiken nicht vollständig vermieden werden können.

AUVA und kostenloser Support für kleine Unternehmen

Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt), der wichtigste gesetzliche Unfallversicherungsträger in Österreich, bietet über seine Präventionszentren kostenlose Unterstützung für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern an, z.B. mit Hilfe des Programms AUVAsicher.

Ein Schwerpunkt der AUVA liegt in der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Die manuelle Handhabung und die daraus resultierenden möglichen gesundheitlichen Risiken (z. B. Muskel-Skelett-Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen) genießen derzeit hohe politische Priorität. In der Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013-2020 sind die Reduzierung des Risikos von „Belastungen des Bewegungsapparates“ sowie eine „Verbesserung der Gefährdungsbeurteilung“ einige Schwerpunkte und Ziele zur Erreichung einer verbesserten Ergonomie in der Produktion bzw. am Arbeitsplatz allgemein.

Richtlinien und Risikobewertungsinstrumente zur Ergonomie in der Produktion in Österreich: manuelle Handhabung von Lasten in Österreich

Um den im österreichischen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzgesetz festgelegten Rahmenbedingungen gerecht zu werden und im Rahmen der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsstrategie, hat das Gewerbeaufsichtsamt einige Last-Handhabungstabellen (LHT) entwickelt. Diese haben zum Ziel, ergonomische Risikobewertungen für das Heben, Halten und Tragen zu erstellen, die für Arbeitgeber einfach und schnell anzuwenden sind.

Zu finden sind diese hier:
Last-Handhabungs-Tabellen (LHT) (PDF, 1,5 MB)

Folgender Link enthält eine Anleitung zur Verwendung:
Leitfaden – Kurzbeurteilung von Heben, Halten und Tragen

So funktionieren die Bewertungstabellen für manuelle Handhabung

Kurz gesagt sind die Bewertungstabellen für die manuelle Handhabung in zwei Tabellen unterteilt. Für beide Tabellen gibt es einige grundlegende Anforderungen, die erfüllt sein müssen, z.B. müssen die Arbeitskräfte über eine entsprechende Qualifikation verfügen, die Last kann jederzeit abgesetzt werden, eine ordnungsgemäße Einweisung und Information muss erfolgen usw.

  • Eine grüne Tabelle für normale/optimale Bedingungen / „normal belastender Bereich“. Die grüne Tabelle kann nicht angewendet werden, sobald mehr als eine der folgenden Bedingungen vorliegt: problematische Körperhaltung, problematische klimatische Bedingungen, schräge Flächen, Treppen.
  • Eine gelbe Tabelle für „problematischere“ Zustände / „belastender Bereich“. Die gelbe Tabelle erfordert ausreichende Pausen von der manuellen Handhabungstätigkeit und kann nicht angewendet werden, sobald mehr als eine der folgenden Bedingungen zutrifft: problematische Körperhaltung, Jugendliche als Arbeitnehmer. Innerhalb der gelben Tabelle ist die Gefahr einer Überlastung höher und die Tätigkeit ist nur dann zulässig, wenn sie anhand der grünen Tabelle nicht durchgeführt werden kann. Ziel ist es, in den Bereich der grünen Tabelle zu gelangen.

Die wichtigsten Parameter, die zur Auswertung des Bewertungsbogens erforderlich sind, sind:

  • Das Alter (Jugend oder Erwachsener) und das Geschlecht des Arbeitnehmers
  • Das Gewicht der Ladung
  • Die Arbeitsbedingungen (normal oder problematisch)
  • Die Art der Körperhaltung (gut oder schlecht)

Wenn Sie sich in den Tabellen anhand dieser Bedingungen orientiert haben, wird Ihnen für den täglichen Einsatz Folgendes empfohlen:

  • Wie oft Sie die Last heben dürfen (Frequenz)
  • Wie lange insgesamt in Minuten pro Tag Sie die Last halten können (Dauer)
  • Wie lange eine Strecke in Kilometern Sie Lasten transportieren dürfen (Entfernung)

Ein Muss im Bereich Ergonomie in der Produktion: Gewichtsbeschränkungen für manuelles Heben in Österreich

Manual handling: maximum weight limits for lifting in AustriaDie unten aufgeführten Gewichtsgrenzen gelten als sicher zum Heben, Halten und/oder Tragen unter optimalen Bedingungen (Referenz):

  • 25 kg für Männer pro Ladung, Gesamtgewicht 10 Tonnen pro Tag
  • 15 kg für Frauen, Gesamtgewicht 7,5 Tonnen pro Tag

Eine ergonomische Risikobewertung wird als nicht erforderlich erachtet, wenn alle folgenden Bedingungen zutreffen:

  • wenn die Belastung weniger als 3 kg bei Frauen oder Jugendlichen und 5 kg bei Männern beträgt.
  • wenn das Gesamttagesgewicht für Männer und Frauen weniger als 1.500 kg und für Jugendliche weniger als 600 kg beträgt.
  • wenn die manuelle Handhabung bei Frauen und Männern weniger als 500 Mal und bei Jugendlichen weniger als 200 Mal erfolgt.
  • wenn die Arbeitsdauer für Männer und Frauen weniger als 120 Minuten und für Jugendliche weniger als 60 Minuten beträgt.
  • wenn die Tragestrecke für Männer und Frauen weniger als 8 km und für Jugendliche weniger als 4 km beträgt.

Richtlinien zum Schieben und Ziehen in Österreich

Bei Richtlinien zum Schieben und Ziehen in Österreich beruft sich die Arbeitsinspektion auf die deutsche BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Die BAuA hat eine Gefährdungsbeurteilung mit den Leitmerkmalmethoden entwickelt (hier geht es zur Seite auf Englisch), darunter auch eine Erweiterte Leitmerkmal­methode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Ziehen und Schieben von Lasten (LMM-ZS-E).

Online-Links zum Thema manuelle Handhabung in Österreich

Online-Links zu manuellen Handhabungsvorschriften und ergonomischen Risikobewertungstools für Österreich.

Haftungsausschluss

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Weitere Seiten zu manuellen Handhabungsvorschriften

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