Deutschland

2Lift / Ergonomie / Deutschland

Die Lastenhandhabungsverordnung und ergonomische Risikobewertung in Deutschland

Auf der Suche nach einer Lastenhandhabungsverordnung für manuelle Handhabungsaufgaben oder ergonomischen Gefährdungsbeurteilungen (Werkzeuge und Richtlinien) zum Heben, Halten, Tragen, Schieben und Ziehen sind, werden Sie als Arbeitgeber in Deutschland auf vielfältiges, online verfügbares Material stoßen.

Da es sich bei der Regelung des manuellen Lastenhandlings um ein recht komplexes politisches Feld mit vielen unterschiedlichen Akteuren handelt, kann es schwierig sein, die Zusammenhänge zu erfassen und die für Sie relevanten Informationen herauszufiltern.

Daher haben wir diese Seite erstellt, um Ihnen das alles zu erleichtern. Hier auf dieser Seite werden wir unter anderem:

– Ihnen eine kurze Zusammenfassung über den politischen Zusammenhang geben. Dies ist notwendig, um herauszufinden, wer bei den Vorschriften zum manuellen Lastenhandling in Deutschland wofür verantwortlich ist.

– Ihnen Links zu benutzerfreundlichen Tools zur ergonomischen Risikobewertung beim Heben, Halten, Tragen, Schieben und Ziehen zur Verfügung stellen.

Die für den manuellen Umgang in Deutschland zuständigen Behörden

Die Akteure und gesellschaftlichen Gremien, die sich in Deutschland mit den Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz befassen, sind wie erwähnt recht zahlreich. Viele Organisationen und Behörden kooperieren und verteilen unterschiedliche Aufgabenbereiche untereinander.

In diesem Abschnitt geben wir einen groben Überblick über dieses kooperative Netzwerk, um herauszufinden, wer was macht.

Die Gesamtdeutsche Arbeitsschutzallianz

In Deutschland besteht das System für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aus einem Bündnis zwischen Bund, Ländern und den Unfallversicherungsträgern.

Dieser Zusammenschluss wird auch als Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) (The National Occupational Safety and Health Conferebce (NOSHC)) bezeichnet.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – Die Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer

Um die präventiven EU-Ziele in Bezug auf manuelle Handhabung einzuhalten und zu erreichen, hat NOSHC 2008 die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ins Leben gerufen.

Der allgemeine Charakter dieser GDA-Richtlinie ist präventiv: Ihr Ziel besteht darin, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern und zu schützen und gleichzeitig darauf hinzuarbeiten, das Bewusstsein der Arbeitgeber für Risiken am Arbeitsplatz und die Vorteile präventiver Maßnahmen zu schärfen.

Ihre Art, die GDA in die Tat umzusetzen, besteht darin, Verfahren zur Überwachung und Beratung von Unternehmen zu schaffen und eine Möglichkeit zu entwickeln, die Regeln und Verordnungen zur Handhabung von Lasten präzise und benutzerfreundlich zu kommunizieren, sodass vielbeschäftigte Arbeitgeber sie leicht befolgen können.

BAuA
– Der Erfinder ergonomischer Risikobewertungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die NOSHC ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Berlin angesiedelt.

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)), ernannte BAuA fungiert auch als nationale Anlaufstelle für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA).

Als nationale Anlaufstelle für die EU-OSHA ist die BAuA für die „Übersetzung“ des Rechtsrahmens aus der EU verantwortlich, z.B. die Richtlinie 90/269/EWG (auch als Richtlinie zur manuellen Handhabung bezeichnet) in etwas umzuwandeln, das direkt am Arbeitsplatz anwendbar ist. Im Grunde geht es darum, das Gesetz in konkrete und leicht verständliche Richtlinien und ergonomische Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu übersetzen (Referenz in Englisch / in Deutsch).

So werden die meisten Materialien zur manuellen Handhabung in Deutschland (ergonomische Gefährdungsbeurteilungen und Anleitungen zum Heben, Tragen, Schieben und Ziehen) von der BAuA erstellt.

Verantwortung des Arbeitgebers gemäß Lastenhandhabungsverordnung

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (auch als Lastenhandhabungsverordnung oder LasthandhabV bezeichnet), dient der Umsetzung der oben genannten Richtlinie 90/269/EWG in deutsches nationales Recht. Dies geschah im Dezember 1996.

Das Hauptziel der Lastenhandhabungsverordnung besteht darin, die Pflichten des Arbeitgebers zu klären. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, ergonomische Risikobewertungen durchzuführen und im Falle von Risiken vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer keine Unfälle oder Verletzungen riskieren, wie z. B. Muskel-Skelett-Erkrankungen aufgrund ungeeigneter und zu anstrengender manueller Handhabung.

Da diese Lastenhandhabungsverordnung jedoch nicht praxisorientiert ist, hat die BAuA die sogenannte Leitmerkmalmethode entwickelt, um etwas zu haben, das von Arbeitgebern tatsächlich in der Praxis genutzt werden kann.

Die Leitmerkmalmethode

Die Leitmerkmalmethode ist ein vereinfachtes Verfahren zur ergonomischen Risikobewertung, das Arbeitgebern dabei helfen kann, das Risiko manueller Handhabungsszenarien am Arbeitsplatz einzuschätzen.

Die für den manuellen Umgang mit Lasten relevante Leitmerkmalmethode gibt es in zwei unterschiedlichen Leitfäden:

  • Eine Anleitung zum Heben, Halten und Tragen
  • Eine Anleitung zum Schieben und Ziehen

Die Leitfäden enthalten auch ergonomische Gefährdungsbeurteilungen, die Arbeitgeber ausfüllen können.

Risikobewertungstools für die manuelle Handhabung von Lasten für Arbeitgeber

Die Leitmerkmalmethode zum Heben, Halten und Tragen

Wieviel Sie am Arbeitsplatz heben und tragen dürfen, ist in Deutschland, wie auch in den meisten anderen Ländern, keine Konstante. Damit ist gemeint, dass es kein festes Gewicht einer Last gibt, dass für alle Szenarien der manuellen Handhabung gilt. Je komplexer und anspruchsvoller die manuelle Handhabungsaufgabe ist, desto geringer das Gewicht, welches gehoben/gehalten/getragen werden darf.

Die laut Lastenhandhabungsverordnung maximal empfohlene Gewichtsgrenze bei Hebeaufgaben für Männer und Frauen in Deutschland.

In Deutschland beträgt das größte zulässige Gewicht einer Last (die Lastkonstante) zum Heben unter idealen Bedingungen:

  • 25 kg für Frauen
  • 40 kg für Männer

Dies bedeutet, dass immer dann, wenn das Heben, Halten oder Tragen weniger ideal wird, z.B. B. durch eine ungünstige Körperhaltung, Verdrehen des Rumpfes, wiederholtes Heben oder lange Tragewege etc., muss das Gewicht der Last reduziert werden, um Verletzungen vorzubeugen.

Ist dies nicht möglich, empfehlen sich vorbeugende Maßnahmen wie z.B. Arbeitsplatzumgestaltung und/oder mechanische Hilfsmittel.

Um herauszufinden, ob die manuelle Handhabungsaufgabe ein Risiko darstellt, wurden ergonomische Gefährdungsbeurteilungen wie die Leitmerkmalmethode (als praxisorientierte Alternative zur Lastenhandhabungsverordnung) entwickelt. Die Leitmerkmalmethode zur Durchführung von Risikobewertungen für das Heben, Halten und Tragen lässt sich glücklicherweise recht einfach ausfüllen.

Der Hauptgrund für die relative Einfachheit (im Vergleich zu beispielsweise der NIOSH Hebegleichung), besteht darin, dass die Variablen nicht exakt sein müssen. Aus einer Spanne von Näherungsmaßen müssen nur diejenigen ausgewählt werden, die Ihnen am nächsten kommen.

Einige der Variablen sind:

  • Anzahl der Hebevorgänge pro Tag
  • Gesamthebezeit
  • Gesamttragweite
  • Gewicht der Ladung
  • Art der Körperhaltung beim Hebevorgang usw.

Alle Antwortmöglichkeiten sind mit einem Risikowert versehen, den Sie am Ende in eine Berechnung einsetzen. Im Anschluss daran erhalten Sie ein Ergebnis, mit dessen Hilfe Sie Ihre manuelle Handhabungsaufgabe auf einer Risikoskala von geringem bis hohem Risiko einordnen können.

Wenn Sie sich in einem leicht verständlichen und benutzerfreundlichen Dokument näher daran informieren möchten, können Sie hier klicken: Heben und Tragen ohne Schaden. Hier sind sowohl ergonomische Richtlinien als auch ergonomische Risikobewertungen enthalten.

Die Leitmerkmalmethode zum Schieben und Ziehen

Der Leitmerkmalmethode Risikobewertungsbogen für Schieben und Ziehen ist vergleichbar aufgebaut wie der Bewertungsbogen zum Heben, Halten und Tragen.

Die Variablen sind hier unter anderem:

  • Schiebe- oder Zugstrecke
  • Schiebe- und Ziehhilfen
  • Gewicht der Ladung
  • Haltung, die zum Schieben und Ziehen usw. erforderlich ist.

Wenn Sie sich näher mit diesem Thema der ergonomischen Risikobewertung befassen möchten, können Sie in folgendem Dokument nachlesen: Ziehen und Schieben ohne Schaden. Hier sind, wie im Dokument über das Heben, Halten und Tragen, sowohl Richtlinien als auch die Leitmerkmalmethode der Risikobewertung enthalten.

Weitere Online-Ressourcen zur manuellen Handhabung in Deutschland

Online-Ressourcen zur manuellen Handhabung für Deutschland. Instrumente und Richtlinien zur ergonomischen Risikobewertung.

Haftungsausschluss

Wir haben unser Bestes getan, um die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der auf dieser Seite präsentierten Informationen sicherzustellen. Wir können jedoch nicht für die Richtigkeit der Informationen garantieren (Vorschriften ändern sich von Zeit zu Zeit, Verantwortlichkeiten wechseln den Besitzer usw.). Wir können daher keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Inhalt, die Vollständigkeit, die Rechtmäßigkeit oder die Zuverlässigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernehmen.

Sollten Ihnen jedoch veraltete oder falsche Informationen auf dieser Seite auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir unsere Seite auf den neuesten Stand bringen können.

Weitere Seiten zu manuellen Handhabungsvorschriften

Länderspezifische Seiten mit ergonomischen Richtlinien und Tools zur Risikobewertung


Auf der Hauptseite Ergonomie finden Sie einen Überblick über Regeln und Vorschriften weltweit.

Besuchen Sie die Startseite.