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Manuelle Handhabungsvorschriften für das Heben und Tragen von Lasten und ergonomische Risikobewertungstools für die Schweiz

Wie in jedem anderen Land auch, gehört das Heben und Tragen von Lasten für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Schweiz zum normalen Arbeitsalltag. Daher ist es nicht verwunderlich, dass, obwohl die Schweiz nicht zur EU gehört, viele ihrer nationalen Gesetze dennoch mit den EU-Vorschriften in Einklang sind. Dies betrifft auch Regelungen zum manuellen Umgang mit Lasten, die denen der meisten EU-Mitgliedsstaaten sehr ähnlich sind.

Was zunächst einfach klingen mag, kann jedoch auf den zweiten Blick komplex und schwer verständlich sein. Unsere Seite soll Ihnen dabei helfen, sich beim Thema manuelle Handhabungsvorschriften besser zurechtzufinden.

Wir möchten gerne Arbeitgebern und natürlich auch anderen Interessenten aus der Schweiz benutzerfreundliche und leicht verständliche Informationen über:

  • Gesetzliche Richtlinien und gesundheitlich korrekte Methoden für das Heben und Tragen von Lasten als auch für das Schieben und Ziehen und
  • Werkzeuge zur ergonomischen Gefährdungsbeurteilung zur Bewertung manueller Handhabungsaufgaben am Arbeitsplatz.

Welche Informationen sind hier zu finden? Hierzu gehört unter anderem:

  • Eine kurze Vorstellung der zuständigen Behörden im politischen Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz (einschließlich der manuellen Handhabung). Dadurch erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie mehr Informationen und mehr als das hier bereitgestellte Material benötigen.
  • Links zu Leitfäden und Tools zur Risikobewertung bei der manuellen Handhabung zum Heben, Halten, Tragen, Schieben und Ziehen – auf Deutsch, Französisch und Italienisch

Die Gesetze und zuständigen Behörden für den manuellen Umgang in der Schweiz

Wenn es um die Gesetze zum Arbeitsschutz in der Schweiz geht, sind zwei Gesetzeskomplexe zu berücksichtigen: das Arbeitsgesetz und das Unfallversicherungsgesetz.

Das Arbeitsgesetz

Das Arbeitsgesetz deckt alle Arbeitsnormen ab und befasst sich im Wesentlichen mit Arbeitnehmerrechten, wie z.B. Arbeitszeiten, Schutz der Gesundheit und der persönlichen Integrität usw.

Unfallversicherungsgesetz

Kurz gesagt: das Unfallversicherungsgesetz befasst sich mit arbeitsbedingten Unfällen und Berufskrankheiten.

Der Bundesrat
– Der aufsichtsführende „Kapitän des Schiffes“

In der Schweiz hat der Bundesrat eine maßgebliche Rolle: er fungiert im Wesentlichen als übergeordnetes Aufsichtsorgan. In dieser Funktion überwacht der Bundesrat die zentrale Behörde mit der Bezeichnung Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) / (FCOS), Commission fédérale de coordination pour la sécurité au travail (CFST) / Commissione federale di coordinamento per la sicurezza sul lavoro (CFSL) und sorgt damit indirekt für die Einhaltung des Unfallversicherungsgesetzes – ein wichtiger Baustein zum Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

EKAS/FCOS
– Die Zentrale, in der die gesamte Koordination stattfindet

Die EKAS fungiert als zentrale Stelle mit Kontroll- und Koordinierungsfunktion für die im nächsten Abschnitt genannten handlungsorientierten Gremien.

Exekutivorgane: SUVA und SECO

„Unterhalb“ der EKAS haben wir die „exekutiven Organe“, also diejenigen, die sozusagen das Gesetz auf Handlungsebene durchsetzen.

Diese „Exekutivorgane“ bestehen aus der SUVA (Hauptträgerin der Unfallversicherung) und dem SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) sowie den Kantonen und Fachorganisationen.

Ihre Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die verschiedenen Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in die Praxis umgesetzt werden. Um dieser Aufgabe nachzukommen, bieten diese Exekutivorgane Beratung von Unternehmen an, sind aber auch für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zuständig.

Ein Großteil des auf dieser Seite präsentierten Materials, z.B. Links zu ergonomischen Richtlinien und ergonomischen Gefährdungsbeurteilungsbögen für den manuellen Umgang wie beispielsweise das Heben und Tragen von Lasten in der Schweiz, werden von der SUVA erstellt.

Manuelle Handhabungsvorgänge im Fokus: Ergonomische Risikobewertungstools für das Heben und Tragen von Lasten für Arbeitgeber

In der Schweiz, wie auch in vielen anderen europäischen Ländern, haben die ergonomischen Richtlinien für den manuellen Umgang mit Lasten präventiven und schützenden Charakter. (Siehe die Schweizer Richtlinien auf DeutschFranzösisch und Italienisch).    

In diesen ergonomischen Richtlinien heißt es:

  • Der manuelle Umgang mit schweren Lasten sollte auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.
  • Wenn schwere Lasten manuell gehandhabt werden müssen, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu gewährleisten.
  • Die Arbeiter müssen über das Gewicht der Lasten und die mit ihrer Handhabung verbundenen Risiken informiert werden und regelmäßig in der manuellen Handhabung geschult werden.

Für das Heben und Tragen von Lasten hat die Schweiz Höchstwerte festgelegt, die männliche und weibliche Arbeitnehmer (unter idealen Bedingungen) manuell handhaben dürfen.

In der Schweiz empfohlenes Höchstgewicht für Männer und Frauen zwischen 20 und 35 Jahren.Das maximal empfohlene Gewicht (die Lastkonstante) zum Heben und Tragen von Lasten bei der Arbeit für Männer und Frauen zwischen 20 und 35 Jahren:

  • 25 kg für Männer
  • 15 kg für Frauen

Wenn Sie älter oder jünger sind (und schwanger sind), sollte das Gewicht reduziert werden. Die Alters- und Gewichtswerte können Sie in einer Tabelle auf dieser Seite (Deutsch), auf dieser Seite (Italienisch) oder auf dieser Seite (Französisch) einsehen.

Zusätzlich muss das Gewicht der Last reduziert werden, sollten die manuellen Handhabungsaufgaben komplexer oder anstrengender werden.

Wenn beispielsweise schwere Lasten mehr als viermal pro Stunde transportiert werden müssen, reduziert sich das maximal zu hebende Gewicht auf:

  • 12 kg für Männer
  • 7 kg für Frauen

Referenzen finden Sie unter:

Ergonomische Risikobewertungsbögen für das Heben und Tragen von Lasten

Um herauszufinden, ob Ihre Mitarbeiter einer manuellen Handhabungsaufgabe mit hohem Risiko ausgesetzt sind, hat die SUVA ein Dokument zur ergonomischen Risikobewertung erstellt (auf Deutsch, auf Französisch, auf Italienisch).

In diesem Dokument wird das mit einer bestimmten manuellen Handhabungsaufgabe verbundene Risiko auf der Grundlage dieser Variablen bestimmt:

  • Eine zeitliche Bewertung basierend auf der Art der Handhabungssituation: Heben, Halten oder Tragen.
  • Das Gewicht der Ladung und ob Sie männlich oder weiblich sind.
  • Die Art und das Ausmaß der Körperhaltungen, die Sie während der Handhabungssituation einnehmen.
  • Der Grad der externen Einschränkungen im Arbeitsbereich.

Das Ausfüllen des Dokuments ist recht einfach, bei Unklarheiten gibt es Richtlinien und Erklärungen. Beispielsweise mussten wir die Erläuterungen zur zeitlichen Bewertung mehrmals lesen, um herauszufinden, wie das Gefährdungsbeurteilungsblatt auszufüllen ist, da wir unklar fanden, dass man zwischen drei Arten von Handhabungsszenarien wählen musste. Glücklicherweise ist im Dokument auch ein hilfreiches Beispiel für das Ausfüllen und die Berechnung des Risikos enthalten.

Hier stehen Ihnen die Schweizer Arbeitsblätter zur ergonomischen Gefährdungsbeurteilung zum Heben und Tragen von Lasten in Deutsch, Französisch und Italienisch zum Download bereit:

Ergonomische Gefährdungsbeurteilungsbögen für Schieben und Ziehen

Wenn Ihre Mitarbeiter keine Lasten heben, sondern stattdessen Lasten schieben und/oder ziehen, hat die SUVA ein weiteres Blatt zur ergonomischen Risikobewertung (in DeutschFranzösischItalienisch) erstellt. Mit dessen Hilfe können Sie beurteilen, wie stark die körperliche Belastung Ihrer Mitarbeiter beim Schieben und Ziehen von Lasten auf Rädern ist.

Damit sich ein Unternehmen ein möglichst genaues Gesamtbild verschaffen kann, muss eine Stichprobe von mindestens drei Handhabungsaufgaben der Arbeiter durchgeführt werden.

Die Anzahl der Variablen, die in diesem Blatt ausgefüllt werden müssen, ist umfangreicher als bei der ergonomischen Risikobewertung für das Heben. Erschwerend kommt hier hinzu, dass es – im Gegensatz zum vorigen Bewertungsbogen für das Heben und Tragen von Lasten – weder Richtlinien zum Lesen oder Beispiele zur Orientierung gibt, was diese Beurteilung insgesamt etwas schwieriger macht.

Hier stehen Ihnen die Schweizer Gefährdungsbeurteilungsblätter für Schieben und Ziehen in Deutsch, Französisch und Italienisch zum Download bereit:

Online-Ressourcen der SUVA zur manuellen Handhabung in der Schweiz (auf Deutsch, Französisch und Italienisch)

Die SUVA verfügt über eine recht umfangreiche Palette verschiedener Online-Materialien zum Thema Materialtransport. Hier finden Sie einige Links zu Dokumenten, die für Sie von Interesse sein könnten:

Manuelle Handhabung und Ergonomie auf Deutsch

Online-Ressourcen der SUVA Schweiz zum Heben und Tragen von Lasten sowie Ressourcen zu ergonomischen Risikobewertungen.

Manuelle Handhabung und Ergonomie auf Französisch

Manuelle Handhabung und Ergonomie auf Italienisch

Haftungsausschluss

Wir haben unser Bestes getan, um die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der auf dieser Seite präsentierten Informationen sicherzustellen. Wir können jedoch nicht für die Richtigkeit der Informationen garantieren (Vorschriften ändern sich von Zeit zu Zeit, Verantwortlichkeiten wechseln den Besitzer usw.). Wir können daher keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Inhalt, die Vollständigkeit, die Rechtmäßigkeit oder die Zuverlässigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernehmen.

Sollten Ihnen jedoch veraltete oder falsche Informationen auf dieser Seite auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir unsere Seite auf den neuesten Stand bringen können.

Weitere Seiten zu manuellen Handhabungsvorschriften

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