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Methoden der Risikobewertung und Vorschriften zur manuellen Handhabung in Irland

Die Suche nach Informationen zu Vorschriften sowie Methoden der Risikobewertung für den manuellen Umgang kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Wir möchten Ihnen als irischem Arbeitgeber diese Zeit ersparen, und Ihnen auf dieser Seite alles Wichtige zu diesem Thema bereitstellen, damit Sie Ihre Arbeitnehmer vor Verletzungen und arbeitsbedingten Langzeitschäden schützen und Ihrer gesetzlichen Verantwortung nachkommen können.

Auf dieser Seite finden Sie:

  • Eine Einführung in die wichtigste irische Behörde, die sich mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz befasst, einschließlich des Bereichs der manuellen Handhabung.
  • Ein kurzer Überblick über die Risikofaktoren bei der manuellen Handhabung.
  • Der gesetzgeberische Kern der Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die manuelle Handhabung von Lasten
  • • Ergonomische Methoden zur Risikobewertung bezüglich Heben, Senken, Tragen, Schieben und Ziehen.

Die für manuelle Handhabung in Irland zuständige Behörde

In Irland scheint es nur eine Hauptbehörde im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu geben, die HSA (Health and Safety Authority).

Die HSA ist dafür verantwortlich, Mittel bereitzustellen, welche Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken wie z.B. Unfällen und Verletzungen schützen sollen. Daher ist die Arbeit der HSA weitgehend präventiver Natur.

Die aktive Rolle der HSA besteht sowohl in der Beratung als auch in der Strafverfolgung. Daher erstellt die HSA sowohl Informationsmaterial als auch Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in allen Arbeitsbereichen und übernimmt zudem die Rolle einer Strafverfolgungsbehörde. In dieser Funktion überwacht sie Unternehmen und verhängt Warnungen oder Bußgelder, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (zu denen auch Vorschriften zur manuellen Handhabung gehören).

In Irland findet sich der gesetzliche Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 (Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen am Arbeitsplatz) .

Dieses Gesetz legt die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der HSA selbst fest.

Das Gesetz verfolgt einen präventiven Ansatz bei Arbeitsunfällen und Erkrankungen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zur Identifizierung von Gefahren (auch ergonomischer Art) für Arbeitgeber verpflichtend ist. Einen Leitfaden zum Gesetz finden Sie hier.

Um Arbeitgebern bei der Einhaltung der Gesetze bezüglich der manuellen Handhabung zu helfen, hat die HSA umfangreiches, relativ leicht lesbares und verständliches Material zur manuellen Handhabung und zur Ergonomie erstellt.

In ihrem Guide to the Safety, Health and Welfare at Work beschreibt die HSA unter anderem die Pflichten des Arbeitgebers im Bereich der manuellen Handhabung und stellt ergonomische Richtlinien für das Heben, sowie Methoden der Risikobewertung für manuelle Handhabungsvorgänge bereit. Zur Einfachheit haben wir im Folgenden einige der wichtigsten Punkte daraus extrahiert.

Das Dokument steht im Einklang mit der EU Richtlinie 90/269/EWG (inoffiziell auch als „Richtlinie zur manuellen Handhabung“ bekannt) und besagt im Wesentlichen Folgendes:

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer keinen Gesundheitsrisiken durch die manuelle Handhabung von Lasten ausgesetzt werden. Wenn ein Risiko besteht, muss der Arbeitgeber Mittel finden, um die Tätigkeit zu vermeiden oder den Bedarf an manueller Handhabung zu verringern.

Darüber hinaus müssen alle manuellen Handhabungstätigkeiten mit Hilfe geeigneter Methoden der Risikobewertung einer Prüfung unterzogen werden. Stellt sich dabei heraus, dass der Vorgang riskant ist, müssen entweder organisatorische Änderungen oder mechanische Hilfsmittel eingeführt werden, um das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen zu vermeiden oder zu verringern.

Arbeitnehmer haben das Recht, Informationen und Schulungen speziell für die manuelle Handhabungstätigkeit zu erhalten.

Die Risikofaktoren bei der manuellen Handhabung

In den Verordnungen zu Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen am Arbeitsplatz (allgemeine Anwendung) in Anhang 3, Vorschrift 69, sind die typischen Risikofaktoren bei der manuellen Handhabung aufgeführt, die Arbeitgeber beachten müssen:

  • Die Eigenschaften der Ladung (zu schwer, zu groß, zu schwer zu greifen, enthält instabilen Inhalt usw.)
  • Die körperliche Anstrengung, die erforderlich ist, um die Belastung zu bewältigen (zu anstrengend, ungünstige Körperhaltung, z.B. Verdrehen des Oberkörpers usw.)
  • Die Merkmale der Arbeitsumgebung (zu wenig Platz zum Manövrieren, problematischer Bodenbelag, zu hohe oder zu niedrige Temperatur usw.)
  • Die Anforderungen der Aktivität (z.B. zu wenig Pausen, mangelndes Tempo usw.)
  • Individuelle Risikofaktoren (körperlich nicht für die Aufgabe geeignet, fehlende Kenntnisse/Training usw.)

Wie Arbeitgeber den Vorschriften zur manuellen Handhabung gerecht werden können – Die obligatorische Sicherheitserklärung und Risikobewertung

Wie bereits erwähnt, gibt es in Irland zahlreiche ergonomische Richtlinien, die sich speziell an Arbeitgeber richten. Glücklicherweise sind die meisten Richtlinien recht einfach und schnell zu lesen.

Ein Beispiel für ein solches Dokument ist der HSA Leitfaden für Risikobewertungen und Sicherheitserklärungen. Die HSA stellt Ihnen hier sehr einfache Richtlinien zur Verfügung, was Sie als Arbeitgeber tun müssen und wie Sie es tun sollten.

Kurz gesagt, als Arbeitgeber müssen Sie laut dem Gesetz über Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen am Arbeitsplatz (von 2005) mindestens zwei Dinge tun:

  1. Erstellen Sie eine Sicherheitserklärung
  2. Führen Sie Risikobewertungen durch

In der Sicherheitserklärung müssen Sie erläutern, wie Sie die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schützen, und sie sollte auch die erforderlichen Risikobewertungen enthalten.

Methoden der Risikobewertung: das zentrale Haupttool zur Erstellung der obligatorischen Sicherheitserklärung

BeSMART.ie
– Das von der HSA selbst entwickelte Tool

Die HSA empfiehlt dieses (ziemlich) neue Online-Tool, um Arbeitgebern den obligatorischen Prozess der Erstellung von Sicherheitserklärungen und Risikobewertungen zu erleichtern.

Dieses Tool befindet sich auf BeSMART.ie und steht zur freien Verfügung. Für die Benutzung müssen Sie sich allerdings registrieren, es sei denn, Sie nutzen das Tool als Gast, was jedoch funktionale Einschränkungen mit sich bringt.

Mit diesem Tool führen Sie Ihre Risikobewertungen im Programm durch, welches dann Ihre Daten speichert, sodass Sie jederzeit darauf zurückgreifen können, um Informationen hinzuzufügen oder zu korrigieren.

Wir haben das BeSMART.ie-Tool als Gastbenutzer ausprobiert und sind zu folgendem Fazit gekommen: Von Vorteil ist, dass das Tool sehr einfach zu bedienen und dabei dennoch sehr gründlich ist. Unser Eindruck ist, dass alle wichtigen Bereiche abgedeckt sind und das Ergebnis dadurch gewisse Aussagekraft besitzt. Allerdings erfordert diese deutet die Gründlichkeit auch, dass das Ausfüllen einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie müssen sich wahrscheinlich mindestens ein paar Stunden Zeit nehmen.

Der Prozess wird in Schritten verwaltet und läuft folgendermaßen ab:

  1. Wählen Sie Ihren Unternehmenstyp aus
  2. Wählen Sie Ihre Art der Gefahr, z.B. manuelle Handhabung
  3. Beantworten Sie eine Frage mit „Ja“ oder „Nein“, um zu bestätigen, dass Sie die richtige Art der Gefahr ausgewählt haben: z.B. „Heben, schieben, ziehen, tragen, bewegen Sie oder Ihre Mitarbeiter an Ihrem Arbeitsplatz Lasten oder schwere Gegenstände?“
  4. Dann beginnt die Risikobewertung selbst. Hier trifft man im Wesentlichen auf eine Vielzahl an Kontrollfragen, auf die Sie entweder mit Ja oder Nein antworten müssen, z.B. „Jede manuelle Handhabungsaufgabe wird bewertet und bei Bedarf werden Maßnahmen ergriffen, um die Risiken zu vermeiden oder zu reduzieren.“
  5. Am Ende der Risikobewertung sehen Sie, zu welchen Kontrollaussagen Sie „Nein“ gesagt haben. Anschließend müssen Sie entscheiden, was Sie mit den Anweisungen machen möchten. Sie können sie entweder einer Aktionsliste hinzufügen oder sie verwerfen, weil sie nicht relevant sind.
  6. Sobald Sie fertig sind, können Sie Ihr Ergebnis speichern und ausdrucken.

Nachfolgend finden Sie einige weitere Methoden der Risikobewertung, die Sie bei der ergonomischen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz unterstützen.

Weitere ergonomische Methoden der Risikobewertung

Verschaffen Sie sich einen Überblick über den gesamten Risikobewertungsprozess

In ihrem Leitfaden zu Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen am Arbeitsplatz empfiehlt die HSA einen vierstufigen Prozess für die Risikobewertung manueller Handhabungsvorgänge.

Kurz gesagt sind diese Schritte:

  • Schritt 1) Finden Sie heraus, welche manuellen Handhabungsvorgänge Sie bewerten und einer Risikobewertung unterziehen müssen
  • Schritt 2) Erstellen Sie einen Plan/Zeitplan zur Risikobewertung
  • Schritt 3) Führen Sie die eigentliche Risikobewertung durch: beobachten und beschreiben Sie die manuelle Handhabungsaufgabe im Detail, identifizieren Sie Risikoelemente, finden Sie eine Lösung, die die Risiken beseitigt oder verringert.
  • Schritt 4) Untersuchen Sie die Wirksamkeit der Lösungen

Die meisten Tools enthalten diese Schritte in irgendeiner Weise.

Vorlagen zur Risikobewertung zur manuellen Handhabung zum Ausdrucken

In den Leitlinien zur Prävention und Behandlung von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) am Arbeitsplatz finden Sie einige Methoden der Risikobewertung. Auf Seite 11 sind einige Beispiele für ungünstige ergonomische Bedingungen beim Heben und Tragen dargestellt (diese Abbildung finden Sie auch in diesem Informationsblatt zur manuellen Handhabung von HSA beSMART.) Seite 12 enthält eine Vorlage für einen fünfstufigen Risikobewertungsprozess (sehr ähnlich dem zuvor erwähnten). In Anhang 2 sehen Sie ein Beispiel für das Ausfüllen und in Anhang 3 finden Sie ein leeres Blatt zum Ausdrucken für die Risikobewertung einer manuellen Handhabungsaufgabe.

Ein eher technisches Tool für Profis

Im selben Dokument wird auch das MAC-tool (Manual Handling Assessment Charts) von der HSA als ein mögliches Instrument aus dem vielfältigen Katalog an Methoden der Risikobewertung empfohlen. Dieses Tool ist etwas technischer in der Anwendung und wird am häufigsten von Sicherheits- und Gesundheitsexperten und nicht von Arbeitgebern verwendet.

Gewichtsbeschränkungen für das Heben in Irland

Die Vorschriften zur manuellen Handhabung in Irland enthalten keine klaren Gewichtsgrenzen, die für alle Situationen gelten. Es gibt jedoch eine Richtlinie für das Heben, die dynamisch ist in dem Sinne, dass sich das Gewicht der Last entsprechend ihrer Position im Verhältnis zum Körper ändert. Das Modell im Leitfaden für Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen am Arbeitsplatz hat auf Seite 14 eine eher schlechte Auflösung, aber Sie finden das gleiche Modell hier auf Seite 8. Oder Sie orientieren sich einfach an unserem Modell unten.

Die Prinzipien des Modells sind einfach: Je näher die Last am Körper und an der Taille ist, desto sicherer ist das Heben und desto mehr darf die Last wiegen.

Unter optimalen Bedingungen (keine Risikofaktoren vorhanden und die Last wird nahe am Körper auf Hüfthöhe gehoben) gelten daher folgende maximale Gewichtsgrenzen:

  • 25 kg für Männer
  • 16 kg für Frauen

Richtlinien zum Ziehen und Schieben in Irland

Bei unserer Recherche haben wir keine praktischen Richtlinien gefunden, die sich speziell auf das Drücken und Ziehen beziehen. Da die HSA jedoch die Verwendung des MAC-Werkzeugs von HSE zum Heben empfiehlt, könnte das HSE Tool für das Ziehen und Schieben von Lasten (RAPP-Tool) die empfohlenen Richtlinien zum Schieben und Ziehen von Lasten darstellen. Aber auch hier haben wir nichts Spezielles zum Thema Schieben und Ziehen in Irland gefunden.

Empfohlene Höchstgewichtsgrenzen für das Heben am Arbeitsplatz in Großbritannien.

Online-Ressourcen zur manuellen Handhabung in Irland

Online-Ressourcen zu manuellen Handhabungsvorschriften sowie Methoden der Riskiobewertung für Irland.

Haftungsausschluss

Wir haben unser Bestes getan, um die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der auf dieser Seite präsentierten Informationen sicherzustellen. Wir können jedoch nicht für die Richtigkeit der Informationen garantieren (Vorschriften ändern sich von Zeit zu Zeit, Verantwortlichkeiten wechseln den Besitzer usw.). Wir können daher keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Inhalt, die Vollständigkeit, die Rechtmäßigkeit oder die Zuverlässigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernehmen.

Sollten Ihnen jedoch veraltete oder falsche Informationen auf dieser Seite auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir unsere Seite auf den neuesten Stand bringen können.

Weitere Seiten zu manuellen Handhabungsvorschriften

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